Ordnungsgemäßer Buchführung

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Belege und Buchungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzubewahren.

Das maßgebliche BMF-Schreiben hierzu sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Die aktuelle Fassung stammt vom 28.11.2019 und wurde durch Schreiben vom 11.03.2024 sowie vom 14.07.2025 (insbesondere bzgl. E-Rechnung) aktualisiert. Diese Regelungen konkretisieren die Anforderungen an die digitale Buchhaltung, die Belegaufbewahrung und die Verfahrensdokumentation.

(Nähere Informationen finden Sie hier im aktuellen BMF-Schreiben vom 14.07.2025.)

Eine Verletzung dieser Grundsätze eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit, den Gewinn durch Hinzuschätzungen zu erhöhen sowie Bußgelder oder Verzögerungsgelder festzusetzen.

Gehen Sie daher auf Nummer sicher und sprechen Sie uns an

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