Ab dem 01.01.2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde.
Was gilt es für Sie als Arbeitgeber zu beachten?
- Einhaltung des Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde bei allen Beschäftigten (auch bei Minijobs)
- Automatische Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze auf 603 € monatlich
- Dokumentationspflichten (insbesondere bei geringfügig Beschäftigten)
Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
- Praktikanten (Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung)
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Langzeitpraktikanten (bis zu 3 Monate)
- Zeitungs- und Zeitschriftenausträger unter bestimmten Bedingungen