Mindestlohn

Ab dem 01.01.2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde.

Was gilt es für Sie als Arbeitgeber zu beachten?

  • Einhaltung des Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde bei allen Beschäftigten (auch bei Minijobs)
  • Automatische Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze auf 603 € monatlich
  • Dokumentationspflichten (insbesondere bei geringfügig Beschäftigten)

Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?

  • Praktikanten (Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung)
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Langzeitpraktikanten (bis zu 3 Monate)
  • Zeitungs- und Zeitschriftenausträger unter bestimmten Bedingungen
Jetzt beraten lassen – was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.