Der neue Minijob

Seit der Minijob-Reform 2013 wurde das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.

Aktuell (ab 01.01.2026) beträgt die Verdienstgrenze 603 € pro Monat.

Jedoch besteht für diese Beschäftigten grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Die Beschäftigten können sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 € brutto pro Stunde.

Was gilt es für Sie als Arbeitgeber zu beachten?

  • Einhaltung der neuen Verdienstgrenze von 603 € monatlich (Jahresdurchschnitt)
  • Prüfung des Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde
  • Richtige Handhabung der Rentenversicherungspflicht (Befreiungsmöglichkeit)
  • Dokumentationspflichten und korrekte Meldung an die Minijob-Zentrale

Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?

Erfahren Sie hier, was Sie beim Minijob als Arbeitgeber beachten müssen.

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