Seit der Minijob-Reform 2013 wurde das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt für geringfügig Beschäftigte (Minijobs) dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt.
Aktuell (ab 01.01.2026) beträgt die Verdienstgrenze 603 € pro Monat.
Jedoch besteht für diese Beschäftigten grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Die Beschäftigten können sich auf Antrag von dieser Pflicht befreien lassen.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 01.01.2026 13,90 € brutto pro Stunde.
Was gilt es für Sie als Arbeitgeber zu beachten?
- Einhaltung der neuen Verdienstgrenze von 603 € monatlich (Jahresdurchschnitt)
- Prüfung des Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde
- Richtige Handhabung der Rentenversicherungspflicht (Befreiungsmöglichkeit)
- Dokumentationspflichten und korrekte Meldung an die Minijob-Zentrale
Welche Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es?
Erfahren Sie hier, was Sie beim Minijob als Arbeitgeber beachten müssen.